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Hallo!.... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg, mitten aus der Mittagspause  großes Grinsen  !

Mit dem Einstellen der Hotelliste durch den Kollegen Land im [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7161]Infothread [/URL]sind nunmehr die Vorarbeiten zum offiziellen Teil der 2. Bundesfachtagung Gewerberecht in Oldenburg abgeschlossen. Hat für alle Beteiligten ne Menge Arbeit gebracht und Freizeit gekostet, aber auch viel "Spaß" gemacht. Hierfür von mir an alle Mitorganisatoren und Referenten an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön.

Lediglich die Location für das 5. [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=495&hilight=Foren
treffen]Forentreffen [/URL]([URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2769#post276
9]Idee von BE-DE [/URL]vor 5 Jahren) am ersten Tag der Tagung steht noch nicht fest, wird derzeit aber verhandelt.

Die Referenten kommen wieder aus dem gesamten Bundesgebiet und sind zum Großteil die selben wie in Halle, die Themen aktuell und praxisbezogen, wie man an der vorläufigen Tagesordnung, die ebenfalls im Infothread zur Tagung zu finden ist, sieht.

Soweit Tagungsbesucher, von denen sich schon viele "unverbindlich" angemeldet haben, Ihren Trip nach Oldenburg auch für weitere Erkundungen nutzen möchten, man zu. Sowohl an die Nordsee, aber auch nach Bremen oder Bremerhaven ist es nicht weit, falls die in Oldenburg durchaus lohnenswerten Besuchermagneten nicht ausreichen sollten. So kann man in Bremerhaven das Auswanderer-oder Klimahaus besuchen oder in Oldenburg im Naturkundemuseum die Moorleichen erforschen. Cloppenburg bietet zudem das größte Freilichtmuseum Deutschlands, welches immer einen Besuch wert ist. Abends bietet sich dann in jedem Fall ein Bummel über den Kramer-Markt mit seiner langjährigen Tradition und vielen Fahrgeschäften an.

Also, man sieht, dass für evtl. interessierte Angehörige durchaus auch ein Reiseziel vorhanden wäre und man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann.

[blink]Noch ein wichtiger Hinweis:[/blink]

Es haben sich inzwischen schon viele Forenmitglieder unverbindlich angemeldet, sich aber noch nicht in der verbindlichen Liste eingetragen, aber auch umgekehrt.

Die unverbindliche Liste, die frei einsehbar ist, soll vorrangig dazu dienen, dass man sehen kann, wer auch hinfährt. Hiermit ist jedoch [B]nicht [/B]eine feste und verbindliche Anmeldung verbunden.

Nur wer sich entweder direkt in der verbindlichen Anmeldung einträgt oder seine Teilnahme verbindlich bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vornimmt, hat einen Platz bei der Tagung. Und hierbei spielt die Reihenfolge der Anmeldung eine große Rolle, denn wie ich bereits zuvor geschrieben habe. Die Plätze sind mit 250 Teilnehmern begrenzt und wenn diese, wie in z. B. zum Schluss in Halle weg sind, dann sind sie auch tatsächlich weg!!

Also, wer Wert auf eine Teilnahme legt (und das sind nach den geführten Telefonaten und Emails, die wir in letzter Zeit ausgetauscht haben, eine ganze Menge - nicht nur aus der Verwaltung) sollte sich baldmöglichst auch verbindlich anmelden.

Dieses wollte ich einfach nur noch mal loswerden, damit man mich nicht später "verkloppt".



Gepostet am 25.08.2010 um 13:25 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50940#post50940


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