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 Moin  

so pauschal kann man dies nicht beurteilen. Hier müsste wohl eine konkrete Einzelfallbetrachtung erfolgen. Von welchem Umfang "Fremdakten" sprechen wir? Wieviel Geld wird hier eingenommen? Ich denke schon, dass hier grundsätzlich ein Gewerbe vorliegen kann. Aber wie gesagt, nochmal den Einzelfall genau betrachten!



Gepostet am 24.08.2010 um 08:18 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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