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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

hi,

für den BFH ist die Vergnügungssteuer ein "durchlaufender Posten".

für die Verwaltungsgerichte ist sie (kalkulatorisch) abwälzbar !

Die Umsatzsteuer ist auf Abwälzung angelegt und soll vom Endverbraucher bezahlt werden ; dass es so ist, weiss auch der BFH !

warten wir das Urteil ab !


grüsse



Gepostet am 20.08.2010 um 19:58 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50848#post50848


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