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Vorsicht vor der  Vermischung  von Begriffen, wenn es sich um den Bereich der Glücksspiele handelt!

UMSATZSTEUER oder VERGNÜGUNGSSTEUER haben schon rein rechtlich nichts miteinander zu tun.    

[b]Vergnügungssteuer und Abwälzbarkeit[/b]

Geht das? Ja, das geht“

[b]Umsatzsteuer und Abwälzbarkeit. [/b]

Geht das? Nein, das geht alleine schon aufgrund der Spielverordnung vom 06.05.2006 nicht!

Warum werden dennoch immer wieder die bestehenden Fakten und Tatsachen miteinander vermischt, obwohl schon vom Grundsatz her klar zu erkennen ist, dass sie nur das Wort „Steuer“ gemeinsam haben?

Wenn es um die Umsatz-/Mehrwertsteuer geht, dann hat das Wort „ Vergnügungssteuer“ überhaupt keine Bedeutung. Deshalb sollte man, nein man muss immer wieder auf die „Unvergleichbarkeit“ hinweisen.

Unabhängig davon entsteht immer wieder der Eindruck,  dass viele Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, davon ausgenommen wohl die Richter des BFHs, die Unterschiede zwischen einer Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer nicht kennen.      

[b]Wann aber haben die Begriffe Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer nun eine rechtliche Gemeinsamkeit? Wenn es um die Erdrosselung und  eine zweite Mehrwertsteuer geht![/b]



Gepostet am 20.08.2010 um 04:43 von:
Benutzer: anders
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