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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[quote][i]Original von anders[/i]
[quote][i]Original von rosebud[/i]
hi,
also wenn ich das richtig verstehe, dann wirft man in den Automaten (der Einsatz) "umsatz/vorsteuerfreies" Geld ein und in der Kasse kommt dann umsatzsteuerpflichtiges Geld an.Und darin ist dann jeweils der aktuell gültige Umsatzsteuerprozentsatz enthalten.

Echte Zauberkästen diese Spielautomaten !
[/quote] barnie hat doch völlig klar und für jeden nachvollziehbar berichtet.
[quote]
.. Für das gewerbliche Automatenspiel war und ist also die Umsatzsteuer von vornherein nicht auf Abwälzbarkeit angelegt. Die Umsatzsteuer belastet hier nicht wie vorgesehen den Endverbraucher, sondern den Unternehmer, der nun plötzlich seit 06.05.2006 seine Kasseneinnahme nicht mehr netto, sondern brutto hat, also bis zum 31.12.2006 einschließlich 16 % Umsatzsteuer und seit dem 01.01.2007 einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Und wer weiß, vielleicht ist diese Kasseneinnahme ja bald einschließlich 22 % Umsatzsteuer und irgendwann einschließlich 30 % oder 50 % oder 100 % [/quote]
rosebud,
[b]willst Du Verwirrung stiften und/oder nur die Mitglieder im Forum Gewerberecht verdummen?[/b][/quote]

hi anders,

wollte weder das eine noch das andere !

habe es nur satirisch/ironisch gemeint !

grüße



Gepostet am 19.08.2010 um 12:18 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50798#post50798


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