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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[quote][i]Original von rosebud[/i]

hi,
der BFH hat sich doch schon vor dem EUGH -Urteil festgelegt:

Urteil vom 22.4.2010, V R 26/08 ,Randnummer 10:

" Zwar kann sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (EUGH-Urteil Linneweber) " .....

Damit hat sich der BFH doch schon eindeutig festgelegt !

grüsse[/quote]

Du hast sicher Recht! Der BFH hat auch bereits erklärt:

"Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG hat unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen kann, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern."

Vgl. : [URL=http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2005/xx050617.html]BFH-Urteil[/URL] vom 12.5.2005 (V R 7/02) BStBl. 2005 II S. 617

Auch bzgl. der Wettbewerbssituation liegen bereits die Antworten vor.

In dieser Sache muss schneinbar einiges öffters wiederholt werden, damit einige weinige auch tatsächlich [B]alles [/B]begreifen!



Gepostet am 19.08.2010 um 10:16 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50789#post50789


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