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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[quote][i]Original von jasper[/i]
[SIZE=16]Es dürfte für jedermann/frau erkennbar sein, dass vom EuGH dieses Urteil mit der gleichen politischen Motivation gestrickt wurde wie vom Generalanwalt die Schlussanträge.

Durch die „misslich formulierte“ Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs brauchte sich der EuGH nicht mit der eindeutigen Problematik einer Umsatzsteuererhebung auf Glücksspielumsätze auseinandersetzen, daher dürfte da noch einiges an Munition drin sein.

Der BFH und später die Finanzbehörden dürften bei der Durchsetzung dieses EuGH- Freibriefs in massive Erklärungsnöte gegenüber den Glücksspiel-Veranstaltern geraten.

Aus meiner Sicht ist ein 4. EuGH- Verfahren bzw. eine weitere Vorlage nicht ausgeschlossen.[/SIZE][/quote]


hi,

der BFH hat sich doch schon vor dem EUGH -Urteil festgelegt:

Urteil vom 22.4.2010, V R 26/08 ,Randnummer 10:

" Zwar kann sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchstabe f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet (EUGH-Urteil Linneweber) " .....

Damit hat sich der BFH doch schon eindeutig festgelegt !

grüsse



Gepostet am 19.08.2010 um 01:58 von:
Benutzer: rosebud
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