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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[quote][i]Original von jasper[/i]
[quote][i]Original von barnie[/i]

Ein solcher gesonderter Rechnungsausweis ist jedoch beim Automatenspiel nicht möglich, was sich schon daraus ergibt, dass die Umsatzsteuer nicht proportional zum Spieleinsatz erhoben wird, sondern proportional zur Kasseneinnahme.

Für das gewerbliche Automatenspiel war und ist also die Umsatzsteuer von vornherein nicht auf Abwälzbarkeit angelegt. Die Umsatzsteuer belastet hier nicht wie vorgesehen den Endverbraucher, sondern den Unternehmer, der nun plötzlich seit 06.05.2006 seine Kasseneinnahme nicht mehr netto, sondern brutto hat, also bis zum 31.12.2006 einschließlich 16 % Umsatzsteuer und seit dem 01.01.2007 einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Und wer weiß, vielleicht ist diese Kasseneinnahme ja bald einschließlich 22 % Umsatzsteuer und irgendwann einschließlich 30 % oder 50 % oder 100 % ... .
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Wenn das allen klar ist, stellt sich die Frage, warum die Automatenverbände gegen diese verfassungswidrige Belastung ihrer Mitglieder nicht rebellieren oder gar Amok laufen?

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Wie einfältig bis Du denn?
Die Gerätehersteller und deren Vorstände der s.g. Automatenverbände sind doch die schlimmsten Umsatzsteuerbefürworter.



Gepostet am 18.08.2010 um 14:02 von:
Benutzer: alfi1950
Der Original-Beitrag :
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