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» Mir reicht es: "Herstellerversprechen", AQ und SpielVO! «

[quote][i]Original von rosebud[/i]
hi,

gemäß der spielverordnung müssen die Geräte nur mit 95%-tiger Wahrscheinlichkeit die Vorgaben der SpVO einhalten.
somit dürfen 5% der Geräte davon abweichen.

Wer hat wohl diese Geräte ?
Meine laufen i.d.R. mit über 80%, manchmal über 100%.

grüsse[/quote]


Zitat aus den TR 4.1:
Der Hersteller gibt für jedes Spielsystem und ggf. für jede Spielvariante eine Schätzung an, in welcher Zeit - bezogen auf die bespielte Zeit - spätestens der geforderte Langzeitdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,95 erreicht wird.
Zitat off


Da spricht niemand von Geräten. Es geht um den Faktor Zeit.

Grüße



Gepostet am 18.08.2010 um 10:41 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50756#post50756


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