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» Ergänzung der TO - Landesgaststättengesetz(e)? «

Guten Morgen in die Republik!  Moin  

Da mir in Sachen "Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)" gerade das NLT-Rundschreiben vom 13.08.2010 zur (erneuten) Stellungnahme vorliegt, folgende Frage:

Wesentlich werden wir Niedersachsen uns wohl kaum noch gegen den Paradigmenwechsel im Gaststättenrecht wehren können.
Wäre es vielleicht möglich im Rahmen der Tagung einige Stimmen aus den Ländern zu hören, die mittlerweile ein eigenes Landesgaststättengesetz "in Gebrauch" haben.
Es geht mir dabei weniger um eine rechtliche Diskussion, als um einen Erfahrungsaustausch, inwieweit die Abschaffung der Erlaubnispflicht, z. B. in Brandenburg und Thüringen, und die ledigliche Anzeige in der Praxis zu Problemen geführt haben (oder vielleicht auch nicht?).

Wie gesagt, nur ´ne Anregung, wenn denn dafür überhaupt größerer Bedarf besteht ...

Gruß vom LK ROW!



Gepostet am 18.08.2010 um 08:05 von:
Benutzer: LK ROW 32-40
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