Forum-Gewerberecht

» Zuverlässigkeitsprüfung «

Guten Morgen zusammen.

Klar kann man auch " dududu -  schimpf   " machen, aber was passiert dann nach einem Jahr?
Wenn sich das schlechte Gefühl bestätigt, stehe ich unter Umständen vor einem langwierigen Rechtsstreit, da ich die Erlaubnis widerrufen muss. Anders bei der auf ein Jahr beantragten und befristeten Erlaubnis: Sie wird mit Fristablauf ungültig! Also nix mit langwierigem Rechtsstreit und die ohne Erlaubnis betriebene Gaststätte ist notfalls wesentlich einfacher zu schließen.
Wir gehen ebenso vor wie der Kollege Wiesemeier, schwierig wird es, wenn der Betroffene einfach keine befristete Erlaubnis beantragen will. Dann muss man sich wohl oder übel entscheiden.

Munter bleiben,
Hubert Steinmetz 8)



Gepostet am 24.08.2005 um 08:16 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=505#post505


Beitrags-Print by Breuer76