Forum-Gewerberecht

» Flohmärkte «

Gehen wir es mal nach dem Buchstaben des Gesetzes an. Da ist an die Festsetzung eines Spezialmarktes zu denken. Die Festsetzung eines Spezialmarktes ist nun an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende zeitlich begrenzte[U]in größeren Zeitabständen [/U] Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Hinsichtlich des größeren Zeitabstandes spricht die Rechtsprechung von mind. einem etwa einmonatigen Mindestabstand. Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend [U]gewerblichen Anbietern [/U]beschickt wird.

Es sind allerdings auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, wenn es sich um einen Sonntag handelt (und nur deshalb wird sich ja wohl die Frage stellen, weil man bei festgesetzten Märkten auch sonntags verkaufen darf und das der Beweggrund ist, solches zu beantragen). In dieser Hinsicht ist es so, dass (in BW) dann von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, wenn diese von mind. 50 Beschickern besucht wird und dazu ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen hat.


Unterm Strich: Wohl keine Festsetzung nach der GewO...



Gepostet am 09.08.2010 um 18:18 von:
Benutzer: Sigi2910
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