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Moin,
ich habe mal ein paar fragen zum thema Flohmärkte...
ist ein Flohmarkt festsetzbar, wenn dieser z.b. einmal im Monat an einem Sonntag stattfindet und dort hauptsächlich private Leute ihr Zeug verkaufen (nur Trödel)? Der Antragsteller ist auch ein privater, dieser verlangt von den Teilnehmern allerdings eine Standgebühr und dort ist auch noch ein Bratwurstwagen und ein Getränkestand (er hat auch ein Gewerbe "Flohmarkt angemeldet).
Also stehen doch die gewerblichen Interessen des Antragstellers im Vordergrund? Es wurde bei uns in der Vergangenheit so gehandhabt, das diese Märkte gem. §68 GewO als Jahrmarkt festgesetzt wurden....jetzt frage ich mich allerdings, ob dieses so rechtens ist.
Dieses Flohmarkt Thema ist noch ziemlich Neuland für mich  Kopfkratz  



Gepostet am 06.08.2010 um 08:18 von:
Benutzer: Herr L
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