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» unselbstständige Zweigstelle «

So, nochmal zur Klärung des Sachverhaltes.

Es gibt da eine Zeitarbeitsfirma. die hat an einem Unternehmen in Ihrem Meldebezirk Mitarbeiter verliehen. Die Zeitarbeitsfirma setzt in das Büro des Unternehmens, welches Kunde bei der Zeitarbeitsfirma ist, einen Mitarbeiter hin, der mehr oder weniger für die koordination der verliehenen Mitarbeiter zuständig ist.

Im Prinzip bietet die Zeitarbeitsfirma dem Unternehmen/ Kunden eine Servicedienstleistung an und kann dabei ggf. auch eigene Arbeiten vor Ort erfüllen.

Ich würde in diesem Fall auch eine unselbständige Zweigstelle verneinen.

Ähnliches Beispiel zur Verdeutlichung. Ich habe einen Kumpel, der Arbeitet in einem Ingenieurbüro. Ein großer Stahlbauer hat dieses Ingenieurbüro mit der Planung einer neuen Gieserei beauftragt. Dafür werden 35 Mitarbeiten an diesen Standort beordert. Mein Kumpel sitzt vor Ort und koordineirt die Arbeit der "entsendeten" Mitarbeiter und auch teilweise der Mitarbeiter des Stahlbauers. Das Projekt dauert ca. 3 Jahre. Zuweilen wird er vom Chef nebenbei auch für andere Aufträge herangezogen. Warum sollte das Ingenieurbüro hier eine unselbst. Zweigstelle anmelden?

also, ich würde hier nichts anmelden!



Gepostet am 04.08.2010 um 13:39 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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