Forum-Gewerberecht

» unselbstständige Zweigstelle «

 Moin   ,

ich würde hier schon eine unselbstständige Zweigstelle anmelden.

Grund:
Wenn diese Adresse im Geschäftsverkehr verwendet wird, der Mitarbeiter für Kunden oder Angestellte dort erreichbar ist.
Es kommt oft genug vor, das Kunden oder Angestellte nur eine Anschrift haben. Und wenn die Firma dann wieder weg ist nicht wissen wo die Hauptniederlassung war/ist. Und wenn die unselbstständige ZW angemeldet wurde ist ja auch die HA bekannt.

Und der Kunde bei dem sich das Büro befindet wird sicherlich auch Miete erhalten, also hat die Firma somit indirekt eigene Räume.

Umsonst macht keiner was. großes Grinsen  

Tschau



Gepostet am 04.08.2010 um 08:08 von:
Benutzer: Caty
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50303#post50303


Beitrags-Print by Breuer76