Forum-Gewerberecht

» Glücksspiel in Österreich «

.......und was auch kaum jemand weiß,
wenn man im Ösiland sein Haus verlosen will, muss sofort die 20% Lossteuer bezahlt werden.
Egal ob man die Verlosung zurücknimmt oder sich das Ganze anders überlegt.
Auch Zurückzahlen an die Teilnehmer schützt nicht vor diesen 20%, welche von der Verlosungssumme berechnet wird.
Ist das nicht nett von dem Ösi FA um diesen Dingen einen Riegel vorzuschieben?  großes Grinsen  

Und wie immer
   
und
 Danke  



Gepostet am 29.07.2010 um 19:23 von:
Benutzer: Walter B
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50159#post50159


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