Forum-Gewerberecht
» Glücksspiel in Österreich «
.......und was auch kaum jemand weiß,
wenn man im Ösiland sein Haus verlosen will, muss sofort die 20% Lossteuer bezahlt werden.
Egal ob man die Verlosung zurücknimmt oder sich das Ganze anders überlegt.
Auch Zurückzahlen an die Teilnehmer schützt nicht vor diesen 20%, welche von der Verlosungssumme berechnet wird.
Ist das nicht nett von dem Ösi FA um diesen Dingen einen Riegel vorzuschieben?
Und wie immer
und
Gepostet am 29.07.2010 um 19:23 von:
Benutzer: Walter B
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50159#post50159
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