Forum-Gewerberecht

» Anzahl Geldspielgeräte «

Hallo Zusammen.

Habe folgenden Sachverhalt.

Spielhalle ist für die Aufstellung von 11 GSG geeignet. Mmt. stehen da aber 2 GSG mehr drin, die allerdings augenscheinlich vom Strom getrennt sind und ausgeschaltet da hängen. Der Betreiber weigert sich hartnäckig, diese abzuhängen, da diese Geräte ja nicht in Betrieb seien.

Meiner Meinung nach reicht das bloße Vorhandensein von überzähligen GSG für einen Verstoß ja "dicke" aus oder liege ich da falsch? Wie geht ihr da vor.



Gepostet am 26.07.2010 um 07:58 von:
Benutzer: *noob*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=49949#post49949


Beitrags-Print by Breuer76