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Hallo Tapier,

es gibt keine rechtlichen Grauzonen im Bereich des Spielrechts.

Selbst wenn es ein entgeltliches Geschicklichkeitsspiel wäre,
- was man so mal eben überhaupt nicht annehmen kann-
müsste es eine behördliche Erlaubnis haben, wenn es gewerblich veranstaltet wird.

Es gibt aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sogenannte "andere Spiele", die im Internet
veranstaltet werden, da dies keine geeignete Örtlichkeit im Sinne der Spielverordnung darstellt.


Gruß
Meike



Gepostet am 24.07.2010 um 06:06 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=49903#post49903


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