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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Hallo Günter,

das ist nicht korrekt, was Du geschrieben hast, denn die Definition wann wir von einem Einsatz sprechen,
wurde schon 1968 im sogenannten "Zehnervorlageurteil" vom Bundesverwaltungsgericht gegeben.

Die Verfügungsgewalt des Geldes muss unwiderruflich hergegeben worden sein zum Spielen, um an einer
Gewinnaussicht teilzuhaben.

Und das ist beim Umwandeln von Bargeld in Punkte nunmal nicht gegeben, denn der Spieler kann problemlos zurück wandeln.

Es hatte kein Spiel stattgefunden. Der Spieler musste keine Sorge haben, einen Vermögensverlust zu erleiden.


Eine Spielverordnung, die sich nur dem Geldtransfer widmen würde, hätte aus meiner Sicht ihren Zweck vollkommen verfehlt,
denn dann könntest Du auch gleich am Eingang der Spielhalle ein Drehkreuz einrichten. Der Spieler dürfte dann z.B. nur, wenn er angibt nur 1 Stunde bleiben zu wollen, nur 80,-€ mitnehmen und die Halle auch nicht vor Ablauf der Stunde wieder verlassen, um den maximalen Stundenverlust
nicht zu gefährden.


Gruß
Meike



Gepostet am 22.07.2010 um 17:43 von:
Benutzer: Meike
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