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Hallo zusammen,

bei der Suche im Internet bin ich im Zusammenhang mit dem Thema Heilpädagoge auf die [URL=http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/H/kurz_B8624111.html][B]Links des "berufenet" mit den dort beschriebenen Berufsbildern[/B][/URL] gestoßen.

Nach Studium dieser Infos würde ich den Heilpädagogen den Heilhilfsberufen zuordnen. Damit wäre gem § 6 GewO keine gewerbliche Tätigkeit gegeben.

Ob für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit tatsächlich eine solche Qualifikation erforderlich ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Insofern könnte im Einzelfall gleichwohl eine gewerbliche Betätigung vorliegen.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Gepostet am 22.08.2005 um 17:13 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=498#post498


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