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Hallo aus dem sommerlichen Hückeswagen!
Hier würde ich ein Beschäftigungsverbot gemäß § 21 GastG erlassen. Adressat ist die Antragstellerin. Nach der Kommentierung (Michel/Kienzle) ist kein Anstellungsvertrag o.ä. erforderlich. Die bloße Mithilfe, u.a. des Ehegatten, ist ausreichend.
Viel Erfolg und noch einen schönen Tag wünscht
Roland Kissau



Gepostet am 04.05.2006 um 12:54 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4972#post4972


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