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» Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts «

Hej aus Hamm,

NO PANIC!

Die IHK kann das ja nur machen, wenn sie Beliehene wird. Dann ist sie für die Versicherungsvermittler zuständig. Auch bei uns sind die Kollegen von der IHK genau und um Fair Play bemüht.

Ich halte die Lösung für gut udn zumindest besser, als wenn wir uns um eine weitere unnütze Erlaubnis kümmern müssen.

Wir sind raus und die IHK ist drin.



Gepostet am 04.05.2006 um 09:59 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4948#post4948


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