Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Hallo,

vollkommen klar und offensichtlich, dass diese Reklame den Bestimmungen der Restriktionen von Glücksspielwerbung zuwiderläuft. Das wird aber auch der Freistaat Bayern, deren 9 Casinos bzw. die zu betreuende Agentur bereits im Vorfeld gewusst und dennoch den Schritt gewagt, mit dieser Werbung nach draußen zu gehen. Aber wie sollte eine Werbung für ein Spielcasino auch aussehen, wenn man doch keinen Spielanreiz bieten darf? Ein Plakat mit "Achtung! Glücksspiel kann gefährlich sein!" wird niemand schalten wollen. Warum auch? Dann doch lieber ein paar Euro Strafe zahlen und dafür "richtig" werben.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke



Gepostet am 12.07.2010 um 07:31 von:
Benutzer: Schadulke
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