Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Weiß jemand, mit welcher Strafe die Betreiber bzw. Gesellschaften bei einem solchen Verstoß erfahrungsgemäß zu rechnen haben? ich frage deshalb, weil ja immer wieder solche Fälle vorkommen, bei denen bereits ein Blinder mit Krückstock bereits im Vorfeld sagen könnte, dass die Werbung beanstandet wird. Dennoch wird sie plakatiert, was die Vermutung zulässt, dass die Strafen nicht so hoch sind, als dass es sich nicht lohnen würde, sie in Kauf zu nehmen.

schneiderlein



Gepostet am 06.07.2010 um 14:03 von:
Benutzer: schneiderlein
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