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[SIZE=18]Auch nur eine Einzelfallentscheidung![/SIZE]

[SIZE=16][B]Trotz EuGH- Entscheidung keine Rechtssicherheit in Sicht?

Wie geht es nach dem EuGH- Urteil weiter? [/B]

Die EuGH- Entscheidung vom 10.06.2010 hat zweifelsfrei bislang für erhebliche Aufregung und Irritationen innerhalb der Automatenaufstellerschaft gesorgt. – Von Seiten einiger „Umsatzsteuerbefürworter“ wurde sogar bereits die Empfehlung ausgesprochen, dass sich die betroffenen Automatenaufsteller mit ihren Finanzämtern über eine moderate Zahlung der bislang ausgesetzten Umsatzsteuer verständigen sollten. – Bei objektiver Berücksichtigung von dem was tatsächlich bisher geschah, sollte dieser Art von Panikmache einiger weiniger „Umsatzsteuerbefürworter“ nicht ohne weiteres gefolgt werden.

Bei nüchterner Betrachtung der Sach- und Rechtslage stellen sich zunächst folgenden Fragen:

Welche direkten Auswirkungen hat die EuGH- Entscheidung in Sachen „Leo-Libera“ (C‑58/09) für die Automatenaufsteller in Deutschland?

Was spricht weiterhin gegen eine Erhebung von Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze? [/SIZE]


Quelle: [URL=http://www.uavd.de/images/stories/ust_glcksspiel_kommentar_21.06.2010.
pdf]http://www.uavd.de/images/stories/ust_glcksspiel_kommentar_21.06.2010.p
df[/URL]

Die neue Überschrift dürfte wohl bald lauten:

[blink]Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 4. Mal vor dem EuGH [/blink]



Gepostet am 05.07.2010 um 12:38 von:
Benutzer: Wilde Irene
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=49193#post49193


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