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Hallo,

wie im Artikel aber ebenfalls zu lesen ist, betreffen beide Modelle aber vor allem ältere Arbeitskräfte, denen ab einer bestimmten Altersgrenze und Dienstzugehörigkeit ein Komplett-Ausstieg angeboten wird. Außerdem stehen die Mitarbeiter teilweise auch noch auf Abruf zur Verfügung. Ganz so dramatisch ist es also wohl doch nicht um die Arbeitnehmer bestellt.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke



Gepostet am 05.07.2010 um 07:59 von:
Benutzer: Schadulke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=49170#post49170


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