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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Hallo Rosewood,

ich habe für Dich das Thema nochmal nach vorne geholt, da Du das Urteil nicht mehr in Erinnerung hattest.

Wenn Du jetzt noch schreibst, welche Urteilslagen des Bundesvberwaltungsgerichts oder BGH du meintest,
welche von einigen nicht anerkannt würden, könnten wir diese auch hier diskutieren.


Gruß
Meike



Gepostet am 30.06.2010 um 17:19 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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