Forum-Gewerberecht

» Schaustellung von Personen (Men-Strip) «

Wir hatten solche einmaligen Veranstaltungen schon häufiger (widerspricht sich hier mal nicht) und haben die Veranstaltung für deren Dauer (mehrere Stunden) und für den Ort genehmigt (oder auch abgelehnt). Meistens sind die Jungs und Mädels, die sich zur "Schau" stellen tourneemäßig unterwegs. Der Veranstalter an sich scheint ja wohl auch gewerblich tätig zu sein.

Selbst die hessische Verwaltungskostenordnung kennt die Erlaubnis für die einmalige Vorführung und hat eine Gebühr vorgesehen.



Gepostet am 30.06.2010 um 14:26 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=49017#post49017


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