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Hallo aus Meppen

da ja Ihre "Ich-AG" sicher nicht nur alkoholfreie Getränken und zubereitete Speisen lediglich zum sofortigen Verzehr sondern auch zum Mitnehmen und darüber hinaus auch andere Waren, z.B. Traubenzucker, Schoko- oder Müsliriegel und andere Energiebringer an die Frau/ den Mann bringen will, sehe ich das genauso: Reisegewerbekarte ist erforderlich.

Darüber hinaus könnte sie/er je nach Aufstellungsort und Aufenthaltsdauer evtl. eine Sondernutzungserlaubnis benötigen.

Ebenfalls Ihrer Meinung bin ich, was den Ladenschluss angeht, den hat sie/er einzuhalten.

Schönes sonniges Wochenende und munter bleiben!

Hubert Steinmetz 8)



Gepostet am 19.08.2005 um 12:18 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=490#post490


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