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Hallo Anna,

danke, dass Du den link eingestellt hast.

Sehr aussagekräftig ist doch schon der erste Absatz

man darf "Stellung nehmen"

aber wurde nicht in die Diskussion eingebunden.

Und hinterher heißt es dann "alle waren beteiligt", nur leider wird die Art und Weise der Beteiligung dann nicht deutlich gemacht.

Es sollte eine Bilanz erstellt und veröffentlicht werden, wer in in welchem Umfang von wem beteiligt wurde bei der Novellierung der SpielV.

Auch sollte der Gesetzgeber auflisten, wer welche Einwände vorgetragen hat und warum diesen nicht gefolgt wurde.


Das wird in vielen Bereichen gemacht und ist absolut sinnvoll, z.B.:

Wenn in einer Kommune ein B-Plan-Verfahren ansteht, müssen die Träger der "öffentlichen Belange" eingebunden werden.
Und die Kommune muss alle vorgetragenen Einwände bewerten. D.h. "wird gefolgt" oder "es wird nicht gefolgt" aus den und den Gründen.
Wenn sie es nicht tut, eröffnet sie den ersten Weg zum Normenkontrollverfahren wegen eines "Abwägungsausfalls".


Dank Jochen

haben wir aus einer Quelle nun gehört, wie die AMA offensichtlich beteiligt wird.

Der Punkt mit der MWSt ist sicherlich nett, wenn jmd. etwas präjudizieren möchte, aber sicherlich kann auch jeder die Division mit 1,19 mal eben händisch,
wenn der Bedarf vorhanden ist, durchführen.

Um eine Buchhaltung, hier den "Streifen" endlich auf die gesetzlichen Anforderungen des §146 AO "zu impfen", wären andere Maßnahmen notwendig
und sicherlich viel dringender erforderlich.

Das würde bei genormten "Ausleseschnittstellen", die eine Daten-Einbahnstraße sein sollten, beginnen und bei genormten Auslesestreifen enden.


Gruß
Meike



Gepostet am 30.06.2010 um 05:37 von:
Benutzer: Meike
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