Forum-Gewerberecht

» Als Maler im Reisegewerbe «

[quote][i]Original von Corinna Bitzka[/i]
nach Rücksprache mit der HWK vor einiger Zeit wurde mir erklärt, dass der Maler alle Malutensilien bereits dabei haben muss. Wünscht der Kunde eine bestimmte Farbe, die man nicht dabei hat, hat sich das erledigt. Der Maler darf nicht mal eben einkaufen und zurückkommen.[/quote]
Äußerst bedenkliche Aussage. Sie widerspricht nämlich der [URL=http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20000927_1bvr217698.html]Beschlu
sslage des Bundesverfassungsgerichts[/URL].

Das mit der Werbung am Auto ist allerdings korrekt -> nicht zulässig. Durch ein solches Werbeschild wird beim Durchschnittsverbraucher der irreführende Eindruck erweckt, dass ein stehendes Gewerbe rechtmäßig ausgeübt werde (OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08 - GewArch 2009, 208).

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 28.06.2010 um 16:57 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48935#post48935


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