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Na ja, mein Fachbereichsleiter ist eh ziemlich gegen eine Veröffentlichung. Problem ist, dass es zwar Betrug ist, was die Firma da veranstaltet, aber rechtlich ist das eben schon alles korrekt formuliert bei denen. Es steht ja alles auf dem Schreiben und mein Fachbereichsleiter vertritt die Auffassung, dass die Leute lesen müssen, bevor sie sowas unterschreiben.
Ansich mag er da Recht haben, nur gerade im Bezug auf die alten Leute, die alle denken, dass Schreiben sei von uns, macht mir die Entscheidung schon zu schaffen.
Konnte ihn nun überreden, eine Veröffentlichung zu machen in der wir uns von der Schreiben distanzieren. Also sagen, dass die nicht von uns kommen und nicht für das örtlich geführte Gewerberegister sind. Die alten Leute lesen das Amtsblatt noch und bei den neuen muss ich mich leider darauf verlassen, dass die durch ettliche bisher bekannte Fälle gewarnt sind und wenigstens die Vorderseite lesen. Mehr kann ich leider nicht tun.
Ist halt schon so, dass wir in teufels Küche kommen können, wenn wir da irgendwas dagegen machen.



Gepostet am 23.06.2010 um 08:57 von:
Benutzer: Jenny
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