Forum-Gewerberecht

» Gewerbe als Künstler ohne Existenzabsicht ??! «

Für Fragen, die das Finanzamt oder die Agentur für Arbeit angehen, findest Du in diesem Forum von Gewerbe- und Ordnungsrechtlern eher nicht die definitive Antwort. Kann aber so viel dazu sagen: Soweit Du Leistungen von Behörden erhältst, solltest Du sämtliche Einkünfte dort angeben. Die Leistungsbehörde prüft in eigener Zuständigkeit, inwieweit diese Einkünfte anrechenbar sind. Sollten diese anrechenbar aber von Dir aber zunächst nicht angegeben sein, kann es problematisch werden. Gleiches gilt für das Finanzamt. Natürlich ist die Steuererklärung ein alljährliches Übel, kommt aber kaum einer drumrum. Du kannst in dieser Erklärung (irgendwo unter "sonstige Einnahmen" ) Deinen (Netto-)Gewinn angeben, formlos auf einem Beiblatt die Einkünfte und Deine Unkosten einzeln aufführen. Einnahmen/Ausgaben gegenrechnen, die Differenz ist der maßgebliche Gewinn. Für die Unkosten sollten unbedingt Belege (Rechnungen, Kontoauszüge o.ä.) beigefügt sein. So mache ich´s seit Jahren mit Einkünften aus meiner Musik, wurde so noch nie beanstandet. Bin allerdings nur pobliger Musiker in einer Tanzkapelle :-) .

Wünsche Deiner musikalischen Laufbahn viel Erfolg
Gruß Jürgen Rixinger



Gepostet am 23.06.2010 um 06:50 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48764#post48764


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