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» Gewerbe als Künstler ohne Existenzabsicht ??! «

Hallo "Superstar",

nach Deiner Schilderung übst Du im weiteren Sinne eine künstlerische Tätigkeit und damit einen sog. "Freiberuf" aus. Das Steuerrecht definiert in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die freiberufliche Tätigkeit als: "selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit". Ein Freiberuf ist kein Gewerbe und bedarf somit keiner Gewerbeanmeldung. Grenzwertig ist allerdings, wenn der Künstler werbeaktiv wird, z.B. durch Mitwirkung an einem Werbefilm ohne eigene schöpferische Leistung, Überlassen von Fotos u.ä. Diese Einschätzung solltest Du Deinem Gewerbeamt überlassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Übrigens: Versteuern musst Du alle positiven Einkünfte. Auch wenn diese gering sind: In Deiner Steuererklärung angeben.

Gruß
Jürgen Rixinger



Gepostet am 22.06.2010 um 08:48 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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