Forum-Gewerberecht
» Gebühren Erlaubnis § 33 a GewO «
Hallo Frau Komnick,
nach unserer Dienstanweisung (einheitlich geregelt für den Kreis Unna) beträgt die Gebühr je Veranstaltungstag 100,00 Euro.
Das ist ja fast geschenkt, wie ich das so sehe!
Grüße aus Werne!
Werner Kneip
Gepostet am 19.08.2005 um 11:38 von:
Benutzer: Kneip
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=487#post487
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