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» Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten «

Hallo Anna,

Wahnsinn, die Unterlegung des Beitrages mit der Farbe....  Respekt  

zu der Frage bezüglich des Verlustes von 33.000 Punkten in einem Spiel (Gegenwert Punkte = 330 €) hat es [B]keine Antwort [/B] gegeben.

Mit der Beantwortung des restlichen Teils der Frage hat das BMWi gem. den technischen Spielvorgaben der SpielV und den Erfahrungswerten aus der Fraunhofer Studie argumentiert.

Gegenfrage:
An wie vielen Geräten ist denn gleichzeitig gespielt worden, damit der Verlust iHv 1.450 € realisiert werden konnte ?

Das Spielen mit hohen Punktbeträgen pro Spiel (ein Einsatz von 500 Punkten pro Spiel ist mittlerweile an Standardgeräten möglich) ist doch in Frage 18 noch einmal gesondert gestellt - und auch entsprechend beantwortet - worden.

Der Sachverhalt ist bekannt. Bewertende Aussagen zu einer eventuellen Weierentwicklung der SpielV wird man somit erst dem Evaluierungsbericht des BMWi an den Bundesrat entnehmen können.

Falls dann noch erforderlich, müsste der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung der SpielV auf den Weg bringen.

Ich denke aber, dass es schon vom BMWi Vorschläge auf Modifikationen der SpielV geben wird.

Grüße

PS.
Beachte auch die aktuelle Entwicklung des Glücksspiels in Österreich.
Höchsteinsatz pro Spiel: von 0,50 € gesteigert auf 10 €.
Höchstgewinn pro Spiel :von 20 € gesteigert auf 10.000 €
Abkühlphase: Abschaltung des Gerätes nach 2 Stunden


Keine Automatiktaste erlaubt
Ausweispflicht in den Spielhallen
Beschränkung der Zahl der Geräte in der Aufstellung auf eine Zahl x pro Einwohner ( 1200 / 600)
Vernetzung der Spielgeräte über ein Rechenzentrum der Finanzverwaltung



Gepostet am 18.06.2010 um 14:49 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48640#post48640


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