Forum-Gewerberecht
» LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung «
Sorry!,
...........aber nachdem ich schon einen entsprechenden Anruf erhalten habe, habe ich auch umgehend meinen Beitrag "richtig gestellt".
Selbstverständlich wurde die Antragsgegnerin verpflichtet, [B]es zu unterlassen[/B], diese Gerätschaften zur Verfügung zu stellen.
Alles andere wäre ja nach der neuen SpielV auch gar nicht zulässig!!!
Gepostet am 27.04.2006 um 15:28 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4852#post4852
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