Forum-Gewerberecht
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Hallo Herr Kramer,
ich kann Ihre positive Erregung gut verstehen, aber sind Sie wirklich sicher, dass das Gericht die Antragsgenerin verpflichet hat:
[quote] 60 Stück Geldspielgeräte mit unterschiedlichen JackpotBetrieb / Jackpot-Aufsätzen und auch PEP-Pausenjackpots bzw. Lot2Win Jackpot/Rabattsystem zur Verfügung zu stellen
[/quote] Wenn ja, wem soll sie die [b]"zur Verfügung stellen"?
[/b]
[b][/b]
[quote] 50 Stück Token-Geräte, bzw. Fungames, teilweise mit Jackpot-Betrieb/Jackpot-Aufsatz, namentliche (hier folgt eine Aufzählung der Geräte, darunter auch 18 TV-Poker-Geräte sowie 1 Stück dreifach-Token-Schieber/Penny-Puscher Fungame zu betreiben
[/quote]
Betreiben?!? oder den Betrieb einstellen?
Ich faxe Ihnen gerne ein Beutelchen Baldriantee.
Jürgen Schmitz
Gepostet am 27.04.2006 um 15:21 von:
Benutzer: OJ Neuss
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