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Hallo Ingolstädter,

[quote] kann nach dem Beschluss des BVerfG nicht mit Sofortvollzug untersagt werden. Wer wissen will, nach welchen Regelungen z.B. in Österreich die Sportwetten veranstaltet werden, sollte folgendem Link folgen:
[/quote]Da bin ich anderer Auffassung. Woraus ergibt sich das denn?



Gepostet am 12.06.2010 um 19:28 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48407#post48407


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