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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[SIZE=16]Es dürfte für jedermann/frau erkennbar sein, dass vom EuGH dieses Urteil mit der gleichen politischen Motivation gestrickt wurde wie vom Generalanwalt die Schlussanträge.

Durch die „misslich formulierte“ Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs brauchte sich der EuGH nicht mit der eindeutigen Problematik einer Umsatzsteuererhebung auf Glücksspielumsätze auseinandersetzen, daher dürfte da noch einiges an Munition drin sein.

Der BFH und später die Finanzbehörden dürften bei der Durchsetzung dieses EuGH- Freibriefs in massive Erklärungsnöte gegenüber den Glücksspiel-Veranstaltern geraten.

Aus meiner Sicht ist ein 4. EuGH- Verfahren bzw. eine weitere Vorlage nicht ausgeschlossen.[/SIZE]



Gepostet am 11.06.2010 um 08:29 von:
Benutzer: jasper
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