Forum-Gewerberecht

» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[SIZE=16]Europa verkommt leider mehr und mehr zu einem rechtsfreien Raum, in dem staatliche Willkür, getragen von einer fragwürdigen und opportunistischen Rechtsprechung, die sich ausschließlich an fiskalpolitischen Zielen orientiert, an der Tagesordnung ist. Das Recht bleibt dabei auf der Strecke. Den Richtern ist es scheinbar egal, denn sie erhalten ja ihre festen und nicht zu verachtenden Bezüge. Von wem...? Frei nach dem Motto:

[CENTER]Wes Brot ich ess, des Lied ich sing...[/CENTER]

Wenn, wie der EuGH bislang wiederholt entschieden hatte, die Aufstellung und der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten grundsätzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien sind (Urteil Linneweber, Rdnr. 23), wie kann dann ein solches Urteil wie das vom heutigen Tage ergehen, welches den Mitgliedstaaten die Befugnis einräumt, wahllos und willkürlich diese grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung zu ignorieren und ins Gegenteil zu verkehren?

Sind die Generalanwälte und Richter am EuGH etwa nur noch hilflose und willenlose Lakaien, die ihre einzige Aufgabe darin sehen, es den Regierungschefs und Finanzministern der Mitgliedstaaten recht zu machen?

Oder sind gar auch "Privatinvestoren" für die Entscheidung mitverantwortlich?

Das Mittelalter, in dem die Willkür der Obrigkeit an der Tagesordnung war, rückt leider wieder immer näher. Ich frage mich, wie lange es noch dauert, bis in Europa unter Billigung der "Rechtsprechung" wieder die Hexenverfolgung eingeführt werden darf. Nach dem heutigen Urteil kann das wohl nicht mehr lange dauern. Es wird einem wirklich angst und bange...

Wenn das Europa ist, dann können wir sicher getrost darauf verzichten![/SIZE]



Gepostet am 10.06.2010 um 20:09 von:
Benutzer: barnie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48354#post48354


Beitrags-Print by Breuer76