Forum-Gewerberecht

» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

Der EuGH hat entschieden...

Wie zu erwarten war, gegen die Klägerin.

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob Umsatzsteuer auf gewerbliches Automatenspiel erhoben werden darf, obwohl die Umsatzsteuer nicht auf den Endverbraucher abgewälzt werden kann. Diese Frage hat der EuGH nicht beantwortet, weil es nicht Gegenstand der Vorlagefrage war. Auch ist der EuGH in seinem Urteil nicht darauf eingegangen, ob es mit dem Neutralitätsgrundsatz vereinbar ist, dass Bemessungsgrundlage für die Umsätze öffentlichen Spielbanken die Kasse ist, obwohl nach der Rechtssprechung des EuGH hierfür der gesamte Spieleinsatz herangezogen werden müsste.

Wenn die Sache nun zurück an den BFH geht, wird dieser sich mit diesen Fagen auseinanderzusetzen haben und evtl. sogar erneut vorlegen müssen...



Gepostet am 10.06.2010 um 10:58 von:
Benutzer: barnie
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