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Hallo Meike

Ich versuche mir lediglich einen Überblick über die gestiegenen Kosten der Aufsteller zu verschaffen.

Eine schöne Grundlage ist immer die [url=http://www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de/abfrage/abfrage.p
hp]Datenbank der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW.[/url]

Leider sind die Daten für 2010 noch nicht verfügbar.

Die wird sicher jeder kennen. Ich habe als Beispiel einfach mal Köln als größte Stadt NRWs gewählt und die Daten von 2004-2008, die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen werden, angeschaut. Ich behalte die angegebenen Jahre jeweils bei.

Die Vergnügungssteuer ist von 2004 auf 2006 von etwa 14% des Spielerverlustes auf gut 10% zurückgegangen. Das schaut für mich nach einem Versehen der Stadt aus, das schnell korrigiert wurde, indem man von 5% des Umsatzes auf 13% der Kasse überging. Das deute ich natürlich nur so. Insgesamt hat sich in Köln bei der Vergnügunssteuer nicht allzuviel verändert.

Zur Einkommenssteuer/Gewerbesteuer kann ich mir keinen Überblick verschaffen, vielleicht kannst Du mir da eine Abschätzung geben.

2006 war die Kasse eines Spielhallengerätes deutschlandweit etwa 3x so hoch ([url=http://www.ak-spielsucht.de/zahlendaten2006.pdf]das habe ich hier entnommen[/url]), wie die eines Gastronomiegerätes. Gehe ich davon aus, dass dies auch in 2008 in Köln der Fall war, komme ich auf einen Spielerverlust von rund 19.300 Euro pro Spielhallengerät, 200.000 Euro pro Lizenz bei etwa 10,5 Geräten pro Lizenz, bzw 230.000 Euro für eine komplette 12er-Lizenz.

Angenommen, eine 12er-Lizenz besitzt eine ständig anwesende Aufsicht, die ich mal grob mit 8 Euro * 16 Stunden * 360 Tage, also rund 46.000 Euro kalkuliere, dann wären das also etwa 20% des Spielerverlustes.

Neu hinzu kommt heute eine Miete für Spielepakete, für die nehme ich einfach mal 200 Euro pro Monat an, was mit 2400 Euro pro Jahr etwa 12,5% des Spielerverlustes pro entsprechendem Gerät ausmacht.

Besonders hohe Gerätekosten werden die Aufsteller von 2006-2010 gehabt haben, da in dem Zeitraum alle Geräte nach alter SpVo angelaufen sind. Sie mußten auf die erheblich teureren Multigamer als Kaufgerät (z.B. AdP), bzw Mietsonderzahlung mit anschließenden günstigeren Konditionen bei Übergang auf neuere Geräte (Novomatic) übergehen. Teilweise haben sie zuerst konventionelle Geräte nach neuer SpVo gekauft, deren Zulassungen sie zu einem großen Teil nach bereits 2 Jahren nicht mehr verlängert haben, da sie dem Spielerwunsch nicht mehr entsprachen.

Und jetzt kommt meine "Milchmädchenrechnung". Ein Aufsteller mit 4 Spielhallen und je einer Lizenz benötigt 4 ständig anwesende Aufsichten, die phasenweise nichts zu tun haben. Eine Spielhalle mit 4 Lizenzen sollte mit 2 oder 2,5 (vormittags 2, abends 3) stündig anwesende Aufsichten auskommen, kann damit die Kosten für die Miete der Spielepakete für die komplette Spielhalle zu 2/3 abfangen.

Je größer die Kette, desto effizienter kann das Personal genutzt werden, solange die Spielhallen nicht zu zu weit auseinander liegen (z.B. bei Urlaub oder Krankheit). Ein Techniker wird mehrere Spielhallen mit je 4 Lizenzen bedienen können. Auch hier kommt es nicht zu Problemen, wenn der Techniker krank oder in Urlaub ist, wenn die Kette ausreichend groß ist, und mehrere Techniker beschäftigt.

Das sind so die Gedanken, die ich mir als "Nichtfachmann" mache. Genau kalkulieren kann ich natürlich nicht, und einen Einblick in die Buchhaltung eines Aufstellers habe ich auch nicht.

[quote][i]Original von Meike[/i]
Günter, warum versuchst Du nun Deine Aussage:
"In einem Fall wurde der Jackpot gezielt ausgelöst."
zu "relativieren"? [/quote]
Ich habe sie konkretisiert, damit keine Mißverständnisse entstehen.

Günter



Gepostet am 08.06.2010 um 15:08 von:
Benutzer: Guenter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48232#post48232


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