Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

Kollege Land hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass die 6-Wochen-Frist, die stehendes Gewerbe vom Reisegewerbe und vom Wanderlager trennt nur eine Richtschnur ist. Dem stimme ich zu und möcht ergänzen, dass die Art der Werbung weiter Rückschlüsse bei der Abgrenzung erlaubt.

Wer demnach etwa so wirbt:
- Alles muss raus
- Nur jetzt hier und heute
- Wir müssen schließen
und dadurch verdeutlichet, dass er den örtlich oder regional ansässigen potentiellen Kundenstamm kurzfristig abschöpfen will, der ist tendienziell eher dem § 56a GewO zu unterwerfen.

Wir haben in einem solchen Fall den § 56a schon einmal angewandt, bei einem Gewerbetreibenden, der drei Monate vor Ort war.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 08.06.2010 um 14:22 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48227#post48227


Beitrags-Print by Breuer76