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Hallo Esteka,

sobald man genau weiß, wie etwas funktioniert, kann man es leicht klassifizieren.

Die Prospekte auf der IMA und Erläuterungen der Verkäufer helfen dabei aber oft nicht so, da mit vielen netten Begriffen, oft auch Kunstbegriffen, gearbeitet wird. Guenter schrieb oben bereits, dass man den Herstellerprospekt "deuten" kann.

Genau das ist das Problem. Ich weiß nämlich nicht wie oft ich den Satz

"Warum kann man das denn dann kaufen?"

schön hörte, nachdem ich jmd. vor Ort erklärte, dass der Automat / Zusatzgerät illegal ist.

Daher setze ich mich auch dafür ein, dass im Rahmen einer Evaluierung der SpielV der Hersteller und Vertrieb auch "Verpflichtungen" erhält.


Hallo Guenter,

im anderen Thema hattest Du den Zufall aus Deiner Sicht erläutert. - hier auch-

Ich denke auch, dass es aus Sicht des Spielers ein zufälliges Ereignis ist, was wann wie abläuft, sowohl in einem Glücksspielautomaten an sich, als auch an einer Jackpotanlage im Speziellen.

Wenn aber im Rahmen einer Vernetzung, wobei es heißt, dass das ständige Auslesen der Buchhaltungsdaten über eine zugelassene Schnittstelle "unproblematisch" sei und zudem ein Einwirken auf ein nicht näher definiertes Geldmanagement erlaubt wird und man nicht weiß, wie, mit welchen Parametern ein Algorithmus arbeitet, der zufällige Ereignisse zum Auslösen bringt und es jetzt bei den neune Automaten mit dem "Punktspielbereich" zudem noch heißt, dass dieser von der Zulassungsbehörde nicht geprüft wird, könnte ich nicht mit Bestimmtheit sagen, dass für alle anderen, d.h. Aufsteller und Hersteller das entsprechende Ereignis auch zufällig war.

Als ich erstmalig die "Gebrauchsanweisung" eines vernetzten Jackpots lesen konnte und ich dort die vielen "Auslöse-Obergrenzen" und "Auslöse-Untergrenzen" sah, die der Aufsteller, der das wusste, hätte händisch, selbstständig mit Leben füllen können, hatte sich das Thema "zufällig" schnell relativiert. D.h. für den Spieler blieb sicherlich der Blick auf die "Zusammenhanglosigkeit", aber für den, der die einzelnen Ober-, Untergrenzen und den Schwellbetrag einsetzen konnte, war da nicht mehr viel mit Zufall, vor allem, wenn es dann heißt
"Sie haben die Möglichkeit, den Jackpot zu stoppen."
"Sie können den Jackpot allerdings jederzeit wieder starten und auch sofort auslösen."

Natürlich argumentieren einige: "Eine theoretische Möglichkeit alleine reicht nicht aus. Wann ist das denn von wem tatsächlich gemacht worden."

Wenn Du Dir diesen "Zufall" aber nun aus Unternehmersicht betrachtest, d.h. der eine kennt diesen "Zufall" und kann unternehmerisch damit kalkulieren und der der andere kennt diesen "Zufall" nicht, dann bekommt Dein Beitrag eine ganz neue Bedeutung

Du hattest geschrieben:
"Die ganze Bewegung in der Automatenbranche kann auch ganz plausibel ohne irgendwelche Unterschiede in den Geräten stattfinden."

Ja, es ist vieles plausibel.

Ja, es muss rein technisch kein Unterschied in den Geräten vorliegen, sondern ein gezielt gesteuerter unterschiedlicher Wissensstand über die Möglichkeiten der Geräte würde ausreichen.


Gruß
Meike



Gepostet am 06.06.2010 um 07:10 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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