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Hallo Guenter,

Du hast geschrieben:
"Bei zufälligen Geräten mag "langfristig" ...."

Was meinst Du denn mit "zufälligen Geräten"?


Hallo Esteka,

was meinst Du denn, was es nun ist? - Du schreibst, dass das Monopoly "animiert" und es ist "Wie", aber das ist sehr unbestimmt.

Mir fallen ad hoc nur drei Möglichkeiten ein

a) "Monopoly" wird als Zusatzgerät zu PtB-zugelassenen Glücksspielgeräten betrieben ------------- wie "zulässig" das ist, ergibt sich aus §9 SpielV---

oder

b) "Monopoly" ist innerhalb einer neuen Bauartzulassung eine Komponente mit z.B. vier Spielstätten ------------- d.h. eigenständige Bauartzulassung und nicht bei "alten" Zulassungen verwendbar----

oder

c) "Monopoly" ist ein eigenständiges Glücksspielgerät, welches die Besonderheit hat, dass der Spieleinsatz
nicht direkt am Automaten erfolgt, sondern über ein anderes Glücksspielgerät---------------------- dürfte keine Bauartzulassung erhalten, da §13 Abs. 1 Nr.7 SpielV entgegen stehen würde----------


Gruß
Meike



Gepostet am 04.06.2010 um 16:40 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=48133#post48133


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