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Hallo! ... und ein freundliches  Moin   aus meinem Wohnzimmer!

@Marthy:

Wie kommen Sie darauf, dass jemand von der Verwaltung mit versteckten Karten spielt oder spielen will? Nur weil ich in meinem vorigen Posting davon gesprochen habe, dass es Verwaltungsvorschriften sind, die sich ausschließlich an die Verwaltung richten, mit dem Ziel, für eine einheitliche Verwaltungspraxis zu sorgen??

Hier vielleicht eine kurze, allg. Erläuterung zu den sog. Verwaltungsvorschriften, Ausführungsbestimmungen usw. Bei diesen Regelungen handelt es sich vielfach um interne Dienstanweisungen, die weitergehende Erläuterungen zur Ausführung von Bundesgesetzen, Landesgesetzen und Verordnungen geben und nachgeordnete Behörden im allgemeinen oder im besonderen Fall dazu anhalten sollen, die entsprechenden Rechtsnormen so auszulegen, wie es der Gesetz- und Verordnungsgeber wollte bzw. wie es die Rechtsprechung zu den jeweiligen Themen entschieden hat. Nach außen entfallen diese Vorschriften eben keine Rechtswirkung, wie z. B. Gesetze o. ä.

Da bei der Gesetzgebung die einzelnen Interessenverbände, bei der SpielV z. B. die der Automatenhersteller, Aufsteller und Spielhallenbetreiber , aber auch die des Verbraucherschutzes (z. B. aus dem Bereich der Suchtberatung etc.) schon lange bevor eine abschließende Regelung getroffen wird, beteiligt werden, kann und sollte man auch hier nicht davon ausgehen, dass hier mit versteckten Karten gespielt wurde oder gespielt wird.

Nur müssen Sie davon ausgehen, dass weder ich noch andere Kollegen interne Dienstanweisungen veröffentlichen können oder werden, weil hiermit ein Dienstvergehen verbunden sein könnte, was im allgemeinen auch mit disziplinarischen Maßnahmen verbunden ist und u. U. sogar bis zur Entlassung führen könnte. Und Sie werden verstehen, dass z. B. an eine Abmahnung seiner eigenen Person niemand wirklich ernsthaft interessiert sein dürfte und sich deshalb an die Vorgaben seines Arbeitgebers hält.

Im allgemeinen werden aber diese "Dienstanweisungen", wenn es sich um sog. Musterverwaltungsvorschriften etc. handelt, in den entsprechenden juristischen oder Fach-Publikationen wie das "Gewerbearchiv" zeitnah veröffentlicht, was auch deutlich macht, dass hier zumindest von der parlamentarischen oder Behördenseite niemand mit versteckten Karten spielen will. Aus diesem Grunde sollten Sie versuchen, über Ihren Verband an die entsprechenden Informationen zu gelangen, wenn diese denn endlich vorliegen. Und wenn Sie sagen, dass diese 36 bis 40 Seiten lang sein sollen, wissen Sie jetzt schon viel mehr als ich. Denn ich weiss nur, dass diese Ausführungsbestimmungen (Verwaltungsvorschrfiten) "in der Mache" sind.

Meine Meinung zu den Wettbüros kurz und bündig: Diese sind m. E. nach den derzeit in der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Bundesländern geltenden Rechtsnormen (Lotteriestaatsvertrag, Lotteriegesetze der jeweiligen Länder etc.) nicht zulässig und verstoßen gegen geltendes Recht. Nichts anderes sagt m. E. auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch wenn dieses von anderer Seite genau andersherum interpretiert wird. Nur, wenn man die Entscheidungen im Gambelli-Urteil und die klaren Regelungen in der von der EU verabschiedeten Dienstleistungsrichlinie (zum Thema Dienstleistungsfreiheit) entsprechend würdigt, müsste dies den Anwälten eigentlich auch klar sein. Denn schließlich haben sich inzwischen vielen Gelehrten gerade mit dem Gambelli-Urteil und den Auswirkungen auf das nationale Recht auseinandergesetzt.

Wenn Sie hier zudem weiter ausführen, dass Ihnen die Rechtsanwälte Ihres Vermittlers aus Österreich sagen, dass Sie die Geräte weiter betreiben dürfen, lassen Sie es sich doch von ihnen schriftlich geben und zugleich versichern, dass diese für alle Schäden aufkommen, die Ihnen entstehen, falls letztlich doch eine andere gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Ob Sie eine solche Bestätigung erhalten werden??

Und ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie beklagen, dass Sie nciht mehr verstehen, was Richtig und Falsch ist, wenn bereits jetzt und in Zukunft alles nur noch mit Rechtsanwälten und Gerichten entschieden wird oder entschieden werden kann. Aber immer dann, wenn es um wirtschaftliche Interessen in erheblichem Umfang geht, wird es so sein (müssen??). Dieses haben wir bei den "Fun-Games", den 2-er Regelungen, den zusätzlichen Gewinnspielen usw. gesehen und sehen es hier immer noch jeden Tag aufs neue.

Aus diesem Grunde finde ich es gut und auch fair, wenn sach- und fachkundige Rechtsanwälte ihren Mandanten klar sagen, wie die Rechtslage ist und sich letztlich nicht unbedingt für einen aussichtslosen Rechtsstreit hergeben, auch wenn aus taktischen Gründen erst einmal die Rechtsmittel ausgeschöpft werden (müssen??).

(Uuuuuppppppssss! - Jetzt hat doch der Kollege Land in der Zeit, in der ich noch fleissig am schreiben war, eine noch bessere Erläuterung zu den Verwaltungsvorschriften gebracht, als ich.)



Gepostet am 26.04.2006 um 23:25 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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