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» Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH «

[SIZE=16]Hallo liebe Gemeinde!

In der Rechtssache "Leo-Libera" geht es nicht um die Frage, ob Spielautomaten in Spielhallen mit Umsatzsteuer belegt werden dürfen, sondern darum, ob die BRD sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" mit Umsatzsteuer belegen darf. So ist jedenfalls die Vorlagefrage des BFH formuliert und nur diese hat der EuGH zu beantworten.

Bereits dann, wenn der Gerichtshof zu der Ansicht gelangt, dass nicht sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen werden dürfen, ist die deutsche Umsatzsteuerregelung unwirksam und die Spielautomatenaufsteller können sich unmittelbar auf die europäische Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift berufen.

Hierzu folgende Überlegung:
Glücksspielgeräte sind eine Teilmenge der "sonstigen Glücksspiele mit Geldeinsatz". Wenn der Betrieb von Glücksspielgeräten zumindest grundsätzlich (das heisst nicht ausnahmslos) von der Umsatzsteuer zu befreien ist, wie es der EuGH in Linneweber, Rdnr. 23, ausgesprochen hat, dann kann eine nationale Regelung wie die Deutsche, welche sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" und damit auch sämtliche Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielgeräten der Umsatzsteuer unterwirft, nicht richtlinienkonform sein.

Die Vorlagefrage des BFH müsste demnach also vom EuGH verneint werden, so dass die deutsche Regelung unwirksam wäre und alle Automatenaufsteller sich unmittelbar auf die gemeinschaftsrechtliche Befreiungsvorschrift berufen könnten.

Die Frage ist allerdings, ob der Gerichtshof dieser juristisch überzeugenden Argumentation folgen wird oder er eine andere (politische) Entscheidung im Sinne der Schlussanträge des Generalanwalts, der Finanzminister der Mitgliedstaaten sowie der Automatenherstellerindustrie trifft.

Ich sehe die Erfolgsaussichten der Klägerin im Vorabentscheidungsverfahren momentan leider bei nicht mehr als 10-20 %, da die angespannte Haushaltslage in der EU auch beim Gerichtshof Spuren hinterlässt. Deshalb meine Frage an die Gemeinde:

Wie seht Ihr die Erfolgsaussichten?[/SIZE]



Gepostet am 03.06.2010 um 04:57 von:
Benutzer: barnie
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