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[quote][i]Original von Marthy[/i]
Hallo zusammen,hallo Herr Kramer!

Meinen Sie nicht, das irgend jemand von der Aufstellerseite, die Verwaltungsvorschriften sowieso
erhält?
Warum mit verdeckten Karten spielen?
Einfach offen legen, auch wenn es Verwaltungsvorschriften sind ,und jeder weiß wo er dran ist.
Sonst geht das meckern wieder von vorne los.Wenn in diesem Papier,(mann spricht von ca. 36-40 Seiten) alles genau fest gelegt ist, haben wir hoffentlich endlich klare Verhältnisse.[/quote]

Hallo Marthy,

ich denke es will und wird hier niemand mit verdeckten Karten spielen. Die Verwaltungsvorschriften werden im allgemeinen in den einschlägigen Kommentaren zum Gewerberecht (Landmann/Rohmer, Friauf) abgedruckt und sind somit jedem zugänglich.

Was Herr Kramer ausdrücken will, betrifft den Charakter der Verwaltungsvorschriften. Ich zitiere hier mal aus Creifelds Rechtswörterbuch, 10. Aufl., S. 1284:
"Verwaltungsvorschriften (früher häufig auch als "Verwaltungsanordnungen" bezeichnet) enthalten Anordnungen der vorgesetzten gegenüber den nachgeordneten behörden, die innerhalb der Verwaltung für eine vielzahl von Fällen gelten sollem. ... ...Die V. sollen die richtige, zweckmäßige und einheitliche Ausübung der Verwaltungstätigkeit gewährleisten; sie konkretisieren vielfach die oft nur sehr allgemeine Regelung des Gesetzes. ... ... Anders als Rechtsvorschriften (Gesetz, Verordnung, Satzung) enthalten die Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen, sind also kein Gesetz im materiellen Sinne. Sie sind für den außerhalb der Verwaltung stehenden Bürger nicht verbindlich, begründen für ihn also weder Rechte noch Verbindlichkeiten..."

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land



Gepostet am 26.04.2006 um 22:59 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4805#post4805


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