Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,hallo Herr Kramer!

Meinen Sie nicht, das irgend jemand von der Aufstellerseite, die Verwaltungsvorschriften sowieso
erhält?
Warum mit verdeckten Karten spielen?
Einfach offen legen, auch wenn es Verwaltungsvorschriften sind ,und jeder weiß wo er dran ist.
Sonst geht das meckern wieder von vorne los.Wenn in diesem Papier,(mann spricht von ca. 36-40 Seiten) alles genau fest gelegt ist, haben wir hoffentlich endlich klare Verhältnisse.

Eine weitere Frage hätte ich noch zu dem Thema Sportwetten.
Wie ist ihre Meinung dazu?
Es scheint mir, schon genau wie bei dem Thema Fun Games, völlig entgegen gesetzte Meinungen
zu geben.
Die Rechtsanwälte unseres Vermittlers aus Österreich berufen sich ganz klar auf die EU und sagen uns wir dürfen die Geräte weiter so betreiben.
Nach dem Urteil des BVG beziehen sich die Anwälte auf die EU-Dienstleistungsfreiheit.
Zitat:
"Die Situation in Deutschland verstößt gegen Die EU- Dienstleistungsfreiheit und ist so nicht zu
akzeptieren!"

Ich glaube, die "da oben" haben einen Deal mit den Rechtsanwälten gemacht.(kleiner Scherz Applaus   )
Wie sollen wir wissen was Richtig und was Falsch ist, wenn in Zukunft alles nur noch mit Rechtsanwälten entschieden wird, bzw. entschieden werden kann !? Kopfkratz  

Gruß Marty



Gepostet am 26.04.2006 um 19:49 von:
Benutzer: Marthy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4801#post4801


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